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   BGH, 14.05.2019 - AnwZ (Brfg) 4/19   

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https://dejure.org/2019,16809
BGH, 14.05.2019 - AnwZ (Brfg) 4/19 (https://dejure.org/2019,16809)
BGH, Entscheidung vom 14.05.2019 - AnwZ (Brfg) 4/19 (https://dejure.org/2019,16809)
BGH, Entscheidung vom 14. Mai 2019 - AnwZ (Brfg) 4/19 (https://dejure.org/2019,16809)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 73 Abs. 2 Nr. 1 BRAO, § ... 112e Satz 2 BRAO, § 124a Abs. 4 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1, 3, 4 und 5, § 124a Abs. 5 Satz 2 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO, § 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO, § 113 Abs. 5 Satz 1 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO, § 86 Abs. 1, 3 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO, § 154 Abs. 2 VwGO, § 194 Abs. 1 BRAO, § 52 Abs. 1, 2 GKG

  • Wolters Kluwer
  • Wolters Kluwer

    Freistellung von der Pflicht zur Entrichtung des Beitrags zur Rechtsanwaltwkammer; Vorliegen eines besonderen Härtefalles; Darlegungslast bezüg...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BRAO § 112c Abs. 1 S. 1; VwGO § 113 Abs. 5 S. 1
    Freistellung von der Pflicht zur Entrichtung des Beitrags zur Rechtsanwaltwkammer; Vorliegen eines besonderen Härtefalles; Darlegungslast bezüglich einer Verletzung der Aufklärungspflicht nach § 112c Abs. 1 Satz 1 BRAO ; Antrag auf Zulassung der Berufung wegen eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 31.12.2018 - AnwZ (Brfg) 53/17

    Anspruch eines Rechtsanwaltes auf Befreiung von der Verpflichtung zur Zahlung des

    Auszug aus BGH, 14.05.2019 - AnwZ (Brfg) 4/19
    Den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen dieses Urteil lehnte der Senat mit Beschluss vom 31. Dezember 2018 ab (AnwZ (Brfg) 53/17, juris).

    Darüber hinaus hat er die Anträge aus dem Verfahren AnwZ (Brfg) 53/17 wiederholt.

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 3 und vom 31. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 53/17, juris Rn. 10 mwN).

    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Dezember 2018 aaO Rn. 22 und vom 17. September 2018 - AnwZ (Brfg) 41/18, juris Rn. 16; jeweils mwN).

    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Dezember 2018 aaO Rn. 25 und vom 1. August 2017 - AnwZ (Brfg) 14/17, NJW 2017, 2835 Rn. 16; jeweils mwN).

  • BGH, 28.06.2018 - AnwZ (Brfg) 5/18

    Anspruch auf Unterlassung der Einrichtung eines elektronischen Anwaltspostfachs

    Auszug aus BGH, 14.05.2019 - AnwZ (Brfg) 4/19
    Eine Abweichung in diesem Sinne liegt nur vor, wenn die anzufechtende Entscheidung ein und dieselbe Rechtsfrage anders beantwortet als die Vergleichsentscheidung, mithin einen Rechtssatz aufstellt, der sich mit einem in der Vergleichsentscheidung aufgestellten und diese tragenden Rechtssatz nicht deckt (Senat, Beschluss vom 28. Juni 2018, AnwZ (Brfg) 5/18 - juris Rn. 18 mwN).
  • BGH, 29.06.2011 - AnwZ (Brfg) 11/10

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft: Maßgeblicher Zeitpunkt für die

    Auszug aus BGH, 14.05.2019 - AnwZ (Brfg) 4/19
    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 29. Juni 2011 - AnwZ (Brfg) 11/10, BGHZ 190, 187 Rn. 3 und vom 31. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 53/17, juris Rn. 10 mwN).
  • BGH, 01.08.2017 - AnwZ (Brfg) 14/17

    Fachliche Unabhängigkeit des Syndikusrechtsanwalts: Beachtung der

    Auszug aus BGH, 14.05.2019 - AnwZ (Brfg) 4/19
    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Dezember 2018 aaO Rn. 25 und vom 1. August 2017 - AnwZ (Brfg) 14/17, NJW 2017, 2835 Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 17.09.2018 - AnwZ (Brfg) 41/18

    Widerruf der Zulassung eines Rechtsanwalts zur Rechtsanwaltschaft wegen

    Auszug aus BGH, 14.05.2019 - AnwZ (Brfg) 4/19
    Weiterhin muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht, insbesondere in der mündlichen Verhandlung, auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Dezember 2018 aaO Rn. 22 und vom 17. September 2018 - AnwZ (Brfg) 41/18, juris Rn. 16; jeweils mwN).
  • BGH, 23.12.2016 - AnwZ (Brfg) 59/16

    Festsetzung des Streitwertes in einem Verfahren über Belehrung und Beratung in

    Auszug aus BGH, 14.05.2019 - AnwZ (Brfg) 4/19
    Den hiergegen im Verfahren AnwZ (Brfg) 59/16 gerichteten Antrag auf Zulassung der Berufung hat der Kläger zurückgenommen.
  • VerfGH Sachsen, 21.06.2012 - 22-IV-12
    Auszug aus BGH, 14.05.2019 - AnwZ (Brfg) 4/19
    Hintergrund dieser Klage war eine Verfügung der sächsischen Generalstaatsanwaltschaft vom 16. Mai 2002, mit der diese aus Anlass mehrerer Strafanzeigen des Klägers gegen Amtsträger angeordnet hatte, dass weitere Strafanzeigen zwar auf ihre Berechtigung geprüft, aber - sollten sie weiterhin offensichtlich unbegründet sein - nicht mehr beantwortet würden (vgl. hierzu auch VerfGH Sachsen, Beschluss vom 21. Juni 2012 - Vf. 22-IV-12, juris Rn. 2 ff.).
  • BGH, 22.11.2021 - AnwZ (Brfg) 17/21

    Antrag auf Beratung und Belehrung; Rüge einer unterlassenen Aufklärung und einer

    Dieser Zulassungsgrund setzt voraus, dass ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Argumenten in Frage gestellt wird (st. Rspr.; vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 53/17, juris Rn. 10 und vom 14. Mai 2019 - AnwZ (Brfg) 4/19, juris Rn. 9; jeweils mwN).

    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn der Rechtsstreit eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 31. Dezember 2018 - AnwZ (Brfg) 53/17, juris Rn. 25 und vom 14. Mai 2019 - AnwZ (Brfg) 4/19, juris Rn. 20; jeweils mwN).

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